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Geländerhöhe

Skizze mit Maßen: Höhe von Geländern Bild vergrößern Bild vergrößern

Die freien Seiten der Treppen und Treppenpodeste müssen durch Geländer gegen Absturz gesichert sein.

Die Höhe der Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 1,00 m betragen. Bei möglichen Absturzhöhen von mehr als 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 1,10 m betragen. In Schulen muss diese grundsätzlich eine Höhe von 1,10 m aufweisen.

Die Geländerhöhe wird lotrecht von der Stufenvorderkante bzw. Oberkante Podest bis Oberkante Treppengeländer gemessen.

Die Geländer müssen so ausgeführt sein, dass sie an der Mindesthöhe eine Horizontalkraft von mindestens 500 N/m aufnehmen können.

Für Zugänge zu maschinellen Anlagen genügt eine Kraftaufnahme von 300 N/m. In Schulen beträgt das Maß mindestens 1,0 kN/m.

Bestand
Auch bei bestehenden Geländern sind aufgrund der besonderen Gefahren und der möglichen schweren Verletzungsfolgen beim Absturz die oben beschriebenen Anforderungen grundsätzlich zu erfüllen.