Inhalt

Sanitäranlagen

Sanitäranlagen - Allgemeines Bild vergrößern Bild vergrößern

Pro Sanitäranlage muss mindestens eine barrierefreie Toilettenkabine vorhanden sein. Sie ist vorrangig jeweils in die geschlechtsspezifisch getrennten Sanitärbereiche zu integrieren oder separat geschlechtsneutral auszuführen. Wird die barrierefreie Kabine separat ausgeführt, ist vor der Kabine ein in den Bewegungsflächen ausreichend großer Vorraum vorzugsweise mit zusätzlichem Waschtisch anzuordnen.

Die Hilfeleistung von außen für innerhalb der barrierefreien Kabine verunfallte Personen muss möglich sein. Hierzu dürfen Drehflügeltüren nicht in die barrierefreie Toilettenkabine schlagen, um ein Blockieren der Tür zu vermeiden. Sie dürfen in die Kabine schlagen, wenn die Hilfeleistung von außen auf andere Weise gewährleistet wird – zum Beispiel zweiter Eingang, Noteinstieg. Türen müssen von außen entriegelt werden können.

Für Nutzende muss die Möglichkeit gegeben sein, Hilfe herbeizurufen.
Hierzu sollte eine Notrufanlage vorhanden sein, die vom WC aus sitzend und vom Boden aus liegend – zum Beispiel durch in ca. 20 cm Höhe über Oberkante Fertigfußboden (OFF) umlaufende, zur Wand kontrastierende Klingelschnur – ausgelöst werden kann.

Bei mindestens einem Urinal der Sanitäranlage liegt der vordere obere Rand auf max. 0,48 m Höhe über Oberkante Fertigfußboden (OFF).

Ausstattungselemente müssen sich visuell kontrastreich von ihrer Umgebung abheben.

Ist ein Sanitärraum ausschließlich über ein Fenster zu lüften, muss sichergestellt werden, dass es aus sitzender Position geöffnet werden kann.

Für die Reinigung von Urinal- und Stomabeuteln ist eine Auslaufarmatur mit Wasserschlauch mindestens 0,50 m von der Raumecke entfernt und darunter ein Bodenablauf vorzusehen.