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Alarmierung

Abbildung zweier Sinne - Sehen und Hören Bild vergrößern Bild vergrößern

Es ist dabei zu beachten, dass alle Personen, die sich im oder am Gebäude aufhalten, über die Gefahrenlage informiert werden.

Besondere Beachtung sollte auch der Aspekt finden, dass eine Alarmierung möglichst zwei Sinne anspricht, um auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen wie z. B. Sehbehinderte oder Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen ausreichend über die Gefahrenlage informieren zu können.